Mitglied der WKW
Reisebürogewerbe laut GewO (§126 GewO Reisebüros)
Ausichtsbehörte: Magistratisches Bezirksamt für den XIX. Bezirk
Reisebürogewerbe / Berechtigung verliehen in Österreich
In Bezug auf Reisen gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB
1992)